Historischer Hintergrund und Parteiensystem

  • Beginn der zweiten deutschen Demokratie
  • Es wurde vorausgesagt, dass sich die Weimarer Republik mit Parteienzersplitterung, Koalitionsquerelen, Instabilität und Radikalisierung wiederholen würde.
  • Verhältniswahl bestand trotzdem weiter
  • Ein Teil der Abgeordneten wurde nach relativer Mehrheit in Einpersonenwahlkreise gewählt, der Mandatsanteil wird jedoch weiter nach der Methode der Verhältniswahl ermittelt.
  • 1949: Wahl zum ersten deutschen Bundestag
  • Nur eine Stimme mit der gleichzeitig Direktkandidat und Landesliste seiner Partei gewählt wurde.
  • Auch früher wurde der Bundestag nach dem Verhältnis der Zweitstimme besetzt und die erreichten Direktmandate von den ihr zustehenden Mandate abgezogen
  • Unterschied: die bei der Mandatsvergabe ausschlaggebenden Zweitstimme wurde nur innerhalb der einzelnen Länder und nicht im Gesamtgebiet summiert (bis 1956)
  • Einführung einer Sperrklausel, die das Eindringen von Splitterparteien verhindert und die Gefahr eines reinen Verhätniswahlrechts mindert.
  • 1949: Einführung einer Fünfprozenthürde
  • Umgehung der Hürde: ein Direktmandat ein einem Land ermöglicht diese zu umgehen und sie sollten mit allen errichten Zweitstimmen an der Verteilung der Mandate beteiligt werden .
  • Fünfprozenthürde besteht bis Heute, weil man sich sonst dem Vorwurf aussetzen würde kleinere Parteien abzulehnen um die eigene Macht zu sichern.
  • CDU/CSU wurde knapp vor der SPD zur stärksten Parteigruppierung 60% der Stimmen.
  • Neben CDU/CSU,SPD, und FDP wurden Abgeordnete von weiteren sieben Parteien in den Bundestag gewählt.
  • 1950: keine Zulassung neuer Parteien durch die Alliierten
  • 1953: Wahlrechtsreform
  • Fünfprozenthürde wurde auf das ganze Land ausgeweitet.
  • 1956: Direktmandate zum Umgehen der Hürde wurde von eins auf drei erhöht
  • Bundeswahlgesetz von 1956 gilt bis heute
  • 1961: vierter Bundestag
  • Es gab nur noch drei Fraktionen: CDU/CSU,SPD, und FDP
  • 1966: erste große Koalition
  • 1968: Einführung einer relativen Mehrheitswahl wodurch sich die FDP bedroht fühlte, weil es nur ein Mittel zur Ausschaltung kleinerer Parteien war, unterblieb.
  • 1969: Regierungswechsel in Bonn
  • zunehmende Stimmzahl der SPD und Umorientierung der FDP ermöglichten den Machtwechsel
  • Wahlsystem erwies sich als kriesenhaft
  • 1985: Änderung am Wahlgesetz weil sich der Verdacht bestätigte, dass kleinere Parteien benachteiligt werden
  • 2005: Diskussion um Mehrheitswahl wurde wie der entfacht durch das Ergebnis der Bundestagswahl und der folgenden Landtagswahl
  • Fünfparteien-System
  • eine zweite große Koalition musste gebildet werden
  • Die Linke und Bündnis 90/ Die Grünen wurden etabliert