Das Wahlsystem in Deutschland

Wir sind der Sowi Projektkurs des 13. Jahrgangs und haben uns in unserer Gruppe mit dem Wahlsystem in Deutschland beschäftigt.
Für dieses Thema haben wir uns entschieden, weil es uns wichtig war die Hintergrundinformationen darzustellen um somit den Menschen einen Einblick in dieses Thema zu geben. Zudem war es auch spannend für uns zu verstehen wie das Wahlsystem in Deutschland funktioniert.
Jeder von uns hat sich hierzu spezielle Unterthemen ausgesucht und diese näher bearbeitet.

Eines der zu bearbeitenden Themen war (wie funktioniert die Wahl).
Deutschland ist in 299 Wahlkreise aufgeteilt, in denen jeder Wähler zwei Stimmen hat. Mit der Erststimme kann ein Einzelkandidat gewählt werden. Der Einzelkandidat geht als Direktmandat in den Bundestag wenn er die Mehrheit der Stimmen aus seinem Wahlkreis bekommt. Mit der Zweitstimme wird eine Partei gewählt. Die Anzahl der Stimmen bestimmt wie viele der 299 Sitze für die Zweitstimmen  ihr im Bundestag zustehen. Insgesamt gibt es also 598 Sitze, wobei 299 von Einzelkandidaten und 299 Sitze von Parteien belegt werden. Allerdings können auch Überhangmandate entstehen, durch die mehr als 598 Sitze im Bundestag belegt werden.  Außerdem existiert eine  Sperrklausel welche verhindert, dass zu viele kleine Parteien im Bundestag sitzen.
Weiter zu bearbeitenden Themen, waren („die Grundsätze des Wahlrechts“) und („das Wahlrecht im Meinungsstreit“). Jeder Mensch in Deutschland, welcher das 18. Lebensjahr vollendet hat und zudem einen deutschen Pass besitzt,  hat festgelegte Grundsätze die im Wahlrecht fest verankert sind.
Die („Grundsätze des Wahlrechts“) sind die freie, allgemeine, unmittelbare, gleiche und geheime Wahl.

In dem Thema („Wahlrecht im Meinungsstreit“), geht es grundsätzlich um einen historischen Vorfall, in welchem die Regierungskoalition einen deutlich größeren Abgeordneten-Vorsprung besaß als ihr eigentlich zustand. Die größeren Parteien haben somit ein Übergewicht an Erststimmen erhalten. Das Problem war somit die hohe Zahl an Überhangmandaten, denn je größer der Unterschied zwischen der Anzahl der erreichten Direktmandate und dem Zweitstimmenanteil ist, desto höher ist die Zahl der Überhangmandate.
Zudem haben wir uns auch mit dem (Historischen Hintergrund und Parteiensystem) beschäftigt. Dabei ging es unter anderem um das früher bestehende Wahlsystem und wann welche Neueinführungen stattgefunden haben bzw. welche Erneuerungen diese mit sich gebracht haben. Ein Beispiel für eine Neueinführung ist die 5% Hürde.
Außerdem geht es auch um Parteien welche es unter anderem auch heute noch gibt.
Insgesamt wird in diesem Abschnitt der Weg von dem Beginn der zweiten deutschen Demokratie bis zum heutigen Wahlsystem beschrieben.

Als letztes Thema haben wir uns mit (Wahlmaschinen in Deutschland) beschäftigt. Dieses ist ein sehr spannendes Thema weil es viel diskutiert wird. Es werden erst viele allgemeine Informationen genannt wie z.B. das  2005 viele Wahlcomputer in Deutschland eingesetzt wurden. Diese bieten auch viele Vorteile wie weniger Wahlhelfer oder das auch Menschen mit Behinderungen leichter wählen können. Jedoch bietet es auch viele Nachteile. Niemand weiß wirklich wie diese Maschinen funktionieren und was mit den Stimmen im inneren des Wahlcomputers passiert. Außerdem sollen die Maschinen auch sehr leicht zu manipulieren sein.
Aus diesem Grund kam es zum Urteil, dass Wahlcomputer in Deutschland nicht eingesetzt werden.