Wie funktioniert die Wahl?

  1. Ausschluss kleiner Parteien durch die Sperrklausel (Fünf-Prozent-Hürde)
  2. Feststellung der Mandatszahl jeder Partei
  3. Aufteilung der Sitze auf Landeslisten
  4. Berücksichtigung der Direktmandate

Wahlkreise:

Die Abweichung von der durchschnittlichen Größe der Bevölkerung eines Wahlkreises soll nur 15 Prozent betragen und darf nicht mehr als 25 Prozent zwischen dem kleinstem und dem größten Wahlkreis ausmachen. Außerdem soll es ein zusammenhängendes Gebiet sein. Es gibt 299 Wahlkreise.

  1. 61,8M Wähler in Deutschland -> ca. 207T Wähler pro Wahlkreis

Erststimme: Mit der Erststimme wird ein Einzelkandidat eines Wahlkreises gewählt.

Einzelkandidat: Von jeder Partei kann ein Einzelkandidat für jeden Wahlkreis gestellt werden. Der Einzelkandidat mit den Meisten Erststimmen aus seinem Wahlkreis geht als Direktmandat in den Bundestag.

Direktmandat: Wenn ein Einzelkandidat die Mehrheit der Erststimmen seines Wahlkreises bekommt, erhält er einen sicheren Sitz im Bundestag.

Zweitstimme: Mit der Zweitstimme wird eine Partei gewählt. Dadurch wird die Anzahl der Sitze für jede Partei bestimmt.

Verteilung von Sitzen auf die Bundesländer:

Die Bevölkerungszahl eines Bundeslandes wird durch den Divisor geteilt, welcher mit dem Sainte-Laguë-Verfahren ermittelt wird.

Sainte-Laguë-Verfahren:

Das Sainte-Laguë-Verfahren ist eine Methode die benutzt wird um die Benachteiligung kleinerer Wahlen Parteien zu vermeiden.

Divisor: Gesamtanzahl der Zweitstimmen wird durch Gesamtanzahl der zu verteilenden Sitze geteilt. Der Divisor kann verändert werden wen die Rechnung nicht aufgeht (auf/abrunden).

Sperrklausel (Fünf-Prozent-Hürde): Eine Partei braucht Bundesweit mindestens 5% der Zweitstimmen. Dies kann mit Direktmandaten überwunden werden. Wenn die Partei Drei oder mehr Direktmandate bekommt werden die Sitze, die sie durch die Zweitstimmen bekommen würden,  mit in den Bundestag aufgenommen (Grundmandatsklausel). Weniger Direktmandate gehen trotzdem direkt in den Bundestag

Überhangsmandat: Wenn eine Partei durch Erststimmen mehr Plätze erhält als ihr durch Zweitstimmen zusteht, bekommt sie diese gutgeschrieben sodass Sitze hinzugefügt werden und es am Ende mehr als 598 gibt.

 

 

http://www.bpb.de/politik/wahlen/bundestagswahlen/62524/personalisierte-verhaeltniswahlhttp://www.bpb.de/politik/wahlen/bundestagswahlen/62524/personalisierte-verhaeltniswahl

https://de.wikipedia.org/wiki/Sainte-Lagu%C3%AB-Verfahren

https://www.merkur.de/politik/viele-deutsche-sind-wahlberechtigt-zr-3072885.html