Das Wahlrecht

(Grundsätze)

Das politische Wahlrecht muss politischen Wechsel möglich machen

Allgemeines Wahlrecht:

  • Alle Staatsbürgerinnen und -bürger besitzen das Stimmrecht unabhängig von Konfession, Bildung, Geschlecht, Sprache, Einkommen, Beruf oder politischer Überzeugung
  • Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat

Gleiches Wahlrecht:

  • Jede Stimme hat den gleichen Zähl- und Erfolgswert (bis 1918 war es beispielsweise noch in Preußen der Fall, dass derjenige, der mehr Steuern zahlte, auch mehr Stimmen abgeben konnte)
  • Jede Art von Gewichtung der Stimmen ist unzulässig
  • es gilt one person – one vote

Unmittelbares Wahlrecht:

  • Die Wählerinnen und Wähler wählen die Abgeordneten unmittelbar, ohne Zwischenschaltung von Delegierten oder Wahlmännern wie etwa bei den Präsidentschaftswahlen in den USA

Freies Wahlrecht:

  • Die Bürgerinnen und Bürger dürfen von niemandem in ihrer Wahl beeinflusst werden
  • Die Stimmabgabe muss frei sein von Zwang und unzulässigem Druck

Geheimes Wahlrecht:

  • Es muss sichergestellt sein, dass Dritte die Wahlentscheidung nicht erkennen können
  • Niemand soll nachprüfen können, wie sich jemand in der Wahlkabine entschieden hat
  • Eine Beobachtung des Wahlaktes ist ausgeschlossen