Es wurde vorausgesagt, dass sich die Weimarer Republik mit Parteienzersplitterung, Koalitionsquerelen, Instabilität und Radikalisierung wiederholen würde.
Verhältniswahl bestand trotzdem weiter
Ein Teil der Abgeordneten wurde nach relativer Mehrheit in Einpersonenwahlkreise gewählt, der Mandatsanteil wird jedoch weiter nach der Methode der Verhältniswahl ermittelt.
1949: Wahl zum ersten deutschen Bundestag
Nur eine Stimme mit der gleichzeitig Direktkandidat und Landesliste seiner Partei gewählt wurde.
Auch früher wurde der Bundestag nach dem Verhältnis der Zweitstimme besetzt und die erreichten Direktmandate von den ihr zustehenden Mandate abgezogen
Unterschied: die bei der Mandatsvergabe ausschlaggebenden Zweitstimme wurde nur innerhalb der einzelnen Länder und nicht im Gesamtgebiet summiert (bis 1956)
Einführung einer Sperrklausel, die das Eindringen von Splitterparteien verhindert und die Gefahr eines reinen Verhätniswahlrechts mindert.
1949: Einführung einer Fünfprozenthürde
Umgehung der Hürde: ein Direktmandat ein einem Land ermöglicht diese zu umgehen und sie sollten mit allen errichten Zweitstimmen an der Verteilung der Mandate beteiligt werden .
Fünfprozenthürde besteht bis Heute, weil man sich sonst dem Vorwurf aussetzen würde kleinere Parteien abzulehnen um die eigene Macht zu sichern.
CDU/CSU wurde knapp vor der SPD zur stärksten Parteigruppierung 60% der Stimmen.
Neben CDU/CSU,SPD, und FDP wurden Abgeordnete von weiteren sieben Parteien in den Bundestag gewählt.
1950: keine Zulassung neuer Parteien durch die Alliierten
1953: Wahlrechtsreform
Fünfprozenthürde wurde auf das ganze Land ausgeweitet.
1956: Direktmandate zum Umgehen der Hürde wurde von eins auf drei erhöht
Bundeswahlgesetz von 1956 gilt bis heute
1961: vierter Bundestag
Es gab nur noch drei Fraktionen: CDU/CSU,SPD, und FDP
1966: erste große Koalition
1968: Einführung einer relativen Mehrheitswahl wodurch sich die FDP bedroht fühlte, weil es nur ein Mittel zur Ausschaltung kleinerer Parteien war, unterblieb.
1969: Regierungswechsel in Bonn
zunehmende Stimmzahl der SPD und Umorientierung der FDP ermöglichten den Machtwechsel
Wahlsystem erwies sich als kriesenhaft
1985: Änderung am Wahlgesetz weil sich der Verdacht bestätigte, dass kleinere Parteien benachteiligt werden
2005: Diskussion um Mehrheitswahl wurde wie der entfacht durch das Ergebnis der Bundestagswahl und der folgenden Landtagswahl
Fünfparteien-System
eine zweite große Koalition musste gebildet werden
Die Linke und Bündnis 90/ Die Grünen wurden etabliert