Allgemeines:
- Wahlcomputer sind rechengesteuerte Systeme, die bei Wahlen die Angabe der Wahlstimmen zählt
- Beim Einsatz von Wahlcomputern in Deutschland von 1999-2008 wurden wesentliche Schritte des Wahlablaufs in das Innere des Rechners verlegt und damit der öffentlichen Kontrolle entzogen.
- In Deutschland wurden Wahlcomputer seit der Europawahl 1999 eingesetzt und bei der Bundestagswahl 2002 erstmalig
- 2005 wurden die Wahlcomputer im großen Stil eingesetzt
- Wahlcomputer werden in vielen Ländern eingesetzt (USA, Niederlande und Irland aber nicht mehr)
- Wahlhelfer können vermieden werden (weniger Fehler, Einsparungen)
- Vermeidung von ungültigen Stimmzetteln
- Menschen mit Behinderung und körperlichen Einschränkungen können leichter ihre Stimme abgeben (durch Spracherkennung)
- Briefwahl besteht weiter oder ein Onlinesystem muss konstruiert werden
Nachteile:
- Niemand konnte nachvollziehen, was im Inneren der Computer mit den Stimmen geschah und wie die Ergebnisermittlung vor sich ging
- Kläger gegen Wahlcomputer halten eine Wahl „per Knopfdruck“ für manipulierbar und für intransparent, weil der Wähler nicht nachvollziehen könne, was mit seiner Stimmer im Inneren geschieht
- Dokumentation der Stimmenabgabe durch Bauart der Geräte unmöglich
Urteil:
Jeder Bürger muss die zentralen Schritte der Wahl ohne besondere technische Vorkenntnisse zuverlässig nachvollziehen und verstehen können. Ein Wahlverfahren, in dem der Wähler nicht zuverlässig nachvollziehen kann, ob seine Stimme unverfälscht erfasst und in die Ermittlung des Wahlergebnisses einbezogen wird schließt zentrale Verfassungsbestandteile der Wahl von der öffentlichen Kontrolle aus und genügt daher nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen.