Wer kann gewählt werden? (auf nationaler, kantonaler und kommunaler Ebene)
Nationaler Ebene
Die Regierung der Schweiz wird vom Bundesrat dargestellt. Dieser wird von der Bundesversammlung, dem National- und Ständerat, und nicht vom Volk gewählt. Auch die Bundesrichter können nicht direkt vom Volk gewählt werden. Der Schweizer Bürger kann sich auf nationaler Ebene beteiligen, indem er die Bundesversammlung wählt. Diese ist die Legislative der Schweiz und hat die Macht, Gesetze zu erlassen. Die Bundesversammlung besteht aus zwei gleichberechtigten Kammern: dem National- und dem Ständerat.
Der Nationalrat: Vertritt das Volk. Es besteht aus 100 Vertretern, die auf 26 Kantonen verteilt sind. Der Nationalrat, wählt jedes Jahr einen neuen Präsidenten. Dieser leitet die Sitzungen der Bundesversammlung und hat bei Stimmgleichheit den Stichentscheid.
Der Ständerat: Der Ständerat vertritt die Interessen der Kantone. Es bestehe aus 46 Sitzen. Die Bürger jedes Kantons können zwei Ständeräte wählen, unabhängig von ihrer Fläche und Einwohnerzahl. Ausnahmen sind die sechs Halbkantone (Obwalden, Nidwalden, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden), die jeweils einen Ständerat stellen.
Wie wird gewählt?
Der Nationalrat: Alle vier Jahre, wird ein neuer Nationalrat gewählt. Für die Nationalratswahl stellen die Parteien eine Liste mit Kandidaten auf. Jeder Bürger darf so viele Stimmen abgeben, wie dem Kanton Nationalratssitze zustehen. Die Sitze werden danach im Verhältnis zu den erzielten Stimmen auf die Partei verteilt. Erst im Anschluss erhalten die Vertreter mit den meisten Stimmen die Sitze, die ihre Partei errungen hat.
Der Ständerat: Die Ständeratswahl findet gleichzeitig mit der Nationalratswahl statt. Auch bei dem Ständerat dauert die Amtszeit vier Jahre. Der Wähler muss seine Kandidaten in eine leere Liste eintragen. Die meistgenannten Kandidaten werden schließlich gewählt, unabhängig von ihrer Partei. Bei dieser Wahl, gibt es zwei Wahlgänge, wenn im ersten noch kein Ergebnis feststeht. Bei der ersten zählt das das absolute mehr und bei der zweiten reicht das relative mehr.
Kantonaler Ebene
Im Gegensatz zur Bundesebene wird auf kantonaler Ebene nicht nur die Legislative, sondern auch die Exekutive direkt vom Volk gewählt.
Kantonsregierung: Die Kantonsregierung ist die Exekutive des Kantons. Sie wird in den meisten Kantonen als Regierungsrat bezeichnet. Dieser besteht je nach Kanton aus fünf oder sieben Mitgliedern. An der Spitze des Regierungsrats steht der Regierungspräsident, der in einigen Kantonen auch Landamman genannt wird.
Kantonsparlament: Das Kantonsparlament ist die Legislative des Kantons. Es hat je nach Kanton unterschiedliche Bezeichnungen. Kantonsrat, Großer Rat, Landrat oder Parlament sind die unterschiedlichen Namen, die aber allesamt ein Organ mit einer Hauptaufgabe beschreiben: Gesetze zu erlassen. Je nach Kanton haben Kantonsparlamente zwischen 49 und 180 Mitglieder.
Wie wird gewählt?
Kantonsregierung: Kantonsregierung: Die Kantonsregierung beziehungsweise der Regierungsrat wird in den meisten Kantonen alle vier Jahre neu gewählt. Die Wahl erfolgt direkt vom Volk. Meist wird mittels Majorzsystem gewählt. Ins Amt kommen also die Kandidaten, welche die meisten Stimmen erhalten haben.
Kantonsparlament: Meist wird das Kantonsparlament gleichzeitig wie der Regierungsrat vom Volk gewählt. Die Amtszeit dauert in einem Großteil der Kantone ebenfalls vier Jahre. Gewöhnlich kommt dabei das Proporzwahlsystem zum Einsatz. Dieses funktioniert nach demselben Prinzip wie auf der nationalen Ebene.
Kommunaler Ebene
Die Gemeinde ist die kleinste politische Einheit der Schweiz. Besonders ist, dass in den Gemeinden keine einheitliche Organisation vorherrscht: Im Aufbau dieser politischen Ebene bestehen große Unterschiede zwischen den einzelnen Gemeinden.
Die Gemeinderegierung wird meist durch den Gemeinderat verkörpert. Angeführt wird dieser von einem Gemeindepräsidenten. Für die Gesetzgebung ist in einem Fünftel aller Gemeinden ein Parlament zuständig. Dies ist vor allem in den Städten der Fall. Die Wahl erfolgt meist nach dem Proporzsystem. Im Großteil der Gemeinden gilt aber das System der Gemeindeversammlung. Dieses Prinzip gilt vor allem in kleineren Gemeinden. An der Gemeindeversammlung können alle stimmberechtigten Einwohner teilnehmen und direkt über Beschlüsse abstimmen. Ein Parlament, das gewählt wird, gibt es in diesen Gemeinden nicht. Auch das Wahlverfahren dieser politischen Organe unterscheidet sich je nach Gemeinde stark.
Wie wird gewählt?
Der Gemeinderat wird in kleineren Gemeinden hauptsächlich per Mehrheitswahl gewählt im Gegensatz dazu wird in größeren Gemeinden die Verhältniswahl gemacht.
Quelle: https://www.vimentis.ch/d/publikation/435/Wahlsystem+der+Schweiz.html