5. Wahlsystem der Schweiz

  1. Frage: Warum überhaupt wählen?

In der Schweiz herrscht Demokratie, wobei die Bürger die Politische Instanz bildet und sich somit direkt an politischen Entscheidungen beteiligen kann. Da jeder Bürger in der Schweiz wählen kann aber nicht genug Fachwissen für komplexere Themen besitzt, und die Politik somit negativ beeinflusst werden könnte, werden Volksvertreter gewählt. Diese Volksvertreter finden sich auf allen politischen Ebenen wieder. Der Bundesebene, der kantonalen Ebene und der Gemeindeebene. Das Wahlrecht eines jeden Bürgers der Schweiz besteht also darin, dass er eine Person als Vertreter der eigenen Meinung wählen kann, welcher die Aufgabe hat auf politischer Ebene dafür zu argumentieren.

 

  1. Frage: Wer ist wahlberechtigt?

Jeder 18-jährige urteilsfähige Schweizer hat das Recht zu wählen. Unter urteilsfähig versteht man die Fähigkeit vernunftgemäß zu handeln. Im Kanton Glarus, einem Gebiet der Schweiz, hat man die Möglichkeit ab Vollendung des 16 Lebensjahres innerhalb kantonalen und kommunalen Abstimmungen zu wählen. Frauen dürfen generell erst ab 1971 in der Schweiz wählen. In den Kantonen allerdings erst seit 1990. Eine moderne Art des Wählens ist das sogenannte E-Voting. Es wurde 2014 eingeführt und gibt schweizerischen Bürgern, die im Ausland wohnen die Möglichkeit trotzdem zu wählen. Diese Art des Wählens ist fast das gleiche wie das normale wählen, es findet nur online statt. Das E-Voting entwickelt sich laufend weiter und soll in kommender Zeit auch für die normalen Bürger innerhalb des Landes genutzt werden.

 

Quelle: https://www.vimentis.ch/d/publikation/435/Wahlsystem+der+Schweiz.html