- Frage:
Was ist ein Wahlsystem?
Regeln, nach welchen Wähler ihre politischen Präferenzen für Parteien und Kandidierende in Stimmen ausdrücken und die Stimmen werden in Mandate übertragen
- Frage:
Wie unterscheiden sich die Wahlsysteme:
Bei der Mehrheitswahl, ab 1848 eingeführt, werden alle im Wahlkreis zu vergebenden Mandate der stärksten Partei zugesprochen. Die Verhältniswahl, ab 1872, zielt auf eine proportionale Abbildung der Parteien in der Legislative. Die Parteien erhalten einen Anteil an Sitzen im Parlament, der ihrem Wähleranteil entspricht.
- Frage:
Was wird alles gewählt?
Die Wahlen in den Nationalrat werden mit Hilfe der Verhältniswahl gewählt, also auf prozentualer Ebene, nach denen sich die Parteien richten müssen. Es werden hierbei nur die Parteien gewählt. Diese Wahl wird mit dem Verfahren der Einzelstimmenkonkurrenz geführt. Der Wählende hat also so viele Einzelstimmen, wie in seinem Wahlkreis Nationalratsitze zu vergeben sind. Es gilt, dass jedes Kanton oder Halbkanton einen eigenen Wahlkreis, wie auch mindestens einen Sitz besitzt.
Außerdem gibt es in der Schweiz noch die Wahl in den Ständerat. 46 Mitglieder vertreten die Kantone. Jeder Kanton kann 2 Personen wählen. Halbkantone dürfen nur einen Abgeordneten wählen. Jedes Kanton kann das Wahlverfahren selbst festlegen. Doch die meisten entscheiden sich für die Mehrheitswahl. Die Person sollte über 50 % der abgegebenen Stimmen im ersten Wahlgang erhalten. Falls das absolute Mehr im ersten Wahlgang verfehlt wird, genügt im zweiten das relative Mehr. Als letztes werden dann noch die Parlamentswahlen in den Kantonen stattfinden. Die kantonalen Parlamente umfassen zwischen 50 und 180 Abgeordnete. Die Kantone sind wieder frei in der Entscheidung, welches Wahlverfahren sie anwenden.